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Die vorherrschenden kleinbäuerlichen Strukturen schufen eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft, die wertvollen Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere boten. Der Strukturwandel, die Technisierung, die Kommassierungen und Vergrößerung der Betriebe brachten erhebliche, nicht immer positive Veränderungen. Hutweiden und Wiesen wurden umgerissen, Flusslandschaften drainagiert. In den alten Kommassierungsverfahren wurden ökologische und landschaftliche Besonderheiten kaum berücksichtigt. Dadurch ging der Charakter vieler Kleinlandschaften verloren. Durch die Entfernung von Hecken, Rainen, Böschungen stieg die ERosionsgefahr. In den 1960er und 1970er Jahren  wurden die Streuobstwiesen als unwirtschaftlich angesehen,der Plantagenobstbau begünstigt,  Durch Rodungsprämien verlockt gingen landschaftsprägende Eigenheiten, aber auch alte Obstsorten verloren. Die Streuobstwiesen wurden auf ein Viertel ihres ürsprünglichen Bestandes reduziert. Ähnlich war es mit den Wiesen, die der Grünbracheförderung zum Opfer fielen. Heute scheint dieser Prozess durch das EU- mitfinanzierte Programm ÖPUL - WF gestoppt zu sein. 

Überproduktion, sinkende Preise, die Konkurrenz des Weltmarktes machten die Landwirtschaft von Subventionen abhängig. Die Direktzahlungen wurden ohne Umweltauflagen gegeben. Natur und Umwelt unterlagen dem verstärkten Druck in Richtung Rationalisierung  und Ertragssteigerung. Dagegen wurde das Konzept der ökosozialen Agrarpolitik entwickelt. Die Umweltleistungen der Landwirtschaft sollten verstärkt Berücksichtigung finden. Noch vor dem EU-Beitritt wurde mit der Finanzierung von Umweltprogrammen begonnen. Nach dem Beitritt wurden aber die wesentlich niedrigeren Produzentenpreise mit Direktzahlungen ausgeglichen. In vielen Bereichen hat aber längst ein Umdenkprozess eingesetzt, etwa im Wasserbau, der heute umweltnah gestaltet wird.  Bei Grundzusammenlegungen werden wieder zusätzliche Landschaftselemente zugelassen, wie etwa Bodenschutzgürtel ("Windschutzstreiden"). Grenzertragsböden werden verstärkt aufgeforstet. Die "biologische Landwirtschaft" nimmt an Bedeutung zu, die Zahl der Betriebe ist auf 943 im Jahre 2013 angestiegen. Sie bewirtschaften nahezu 43 000 ha, das sind nahezu 28 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Erste Erfolge zeigen sich. ZUm Beispiel wurden im Rahmen des Trappenschutzprojektes 1 500 ha Ackerfläche stillgelegt, die Population der Tiere hat sich verdoppelt. Jährlich werden für Umweltprogramme über 40 Mill Euro bereitgestellt. Über ein Drittel der Landesfläche sind heute in irgendeiner Form geschützt.

Schon 1926 wurde ein erstes Naturschutzgesetz für das Burgenland erlassen. Es sollte den Schutz von charakteristischen Landschaften, von Biotopen und heimischen Arten gewährleisten. 1931 wurde der erste Burgenländische Heimat- und Naturschutzverein gegründet. In der Zwischenkriegszeit wurden einige Verordnungen zum Schutz der Vögel, seltener Tier- und Pflanzenarten erlassen, das Abbrennen von Schilf verboten und die Schilfnutzung auf die Wintermonate eingeschränkt, das Befahren und Betreten des Schilgürtels eingeschränkt. 1936 wurden "Banngebiete " ausgewiesen und die Kulturumwandlung durch Umackern und Aufforstung verboten. 1931 wurde ein Teil der Zitzmannsdorfer Wiesen zum Banngebiet erklärt. Schon den 1930er Jahren wurden Forderungen nach Gründung eines Nationalparks erhoben. Nutzungseinschränkungen wurden auch über einige Lacken im Bereich von Illmitz und Apetlon erlassen. Mitte der 1930er Jahre pachtete die Gesellschaft für Naturschutz und Naturkunde die wichtigsten Lacken und deren Umgebung.1940 wurde der Neusiedler See  mit Verordnung des Reichsstatthalters von Niederdonau als erstes Landschaftsschutzgebiet erklärt. Der Südteil des Sees wurde unter Schutz gestellt. 1939 und 1940 waren die Verwaltungsstellen bemüht, den Neusiedler See und seine Umgebung im Sinne des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935  zu schützen. Per Verordnung des Reichsstatthalters 1940 wurden Landschaftsteile im Gebiet des Sees unter Schutz gestellt.  Es war geplant, den Südteil des Sees zum "Natonalpark Neusiedler See" zu erklären. Daraus wurde aber nichts.Das Reichsnaturschutzgesetz blieb bis 1961 in Kraft., 1959 wurde es abgeändert und ergänzt., etwa durch das grundsätzliche Verbot von Motorbooten auf dem See und den Lacken.

Nach dem Zweiten Weltkrieg  wurde von Naturschützern immer wieder die Forderung nach einem Nationalpark erhoben. Von Seiten der Politik und der Bevölkerung bestand aber zunächst kaum Handlungsbedarf. 1954 wurde im Schilfgürtel bei Neusiedl die Biologische Station als Holzbau auf Stelzen geschaffen, 1960 brannte diese Station ab. Die Landesregierung beschloss einen Neubau bei Illmitz. Er wurde 1971 eröffnet. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Nationalrates Forstdirektor Dipl.Ing, Strobl entwickelte zusammen mit dem Naturschutzbund den Plan eines Nationalparks.

Der landwirtschaftliche Strukturwandel  wirkte sich rund um den Neusiedler See gravierend auf das Ökosystem aus. Immer mehr Hutweideflächen wurden umgebrochen, Mähwiesen wurden nicht mehr bewirtschaftet und verschilften. Der Naturschutzbund pachtete erste Flächen in Podersdorf, Illmitz und Apetlon an, ein Teil der Zitzmannsdorfer Wiesen wurde angekauft.1961 erließ die Landesregierung ein Naturschutzgesetz. 1962 wurde ein Gebiet von fast 500 qkm  zum Landschaftsschutz- und Teilnaturschutzgebiet Neusiedler See erklärt. Der WWF stieg in das Schutzprojekt ein. 1963 wurde ein Teil der Zitzmannsdorfer Wiesen zum Vollnaturschutzgebiet erklärt, 1964 auch die Stinkerseen, der Kirchsee, der Kirchsee und der illmitzer Zicksee, 1965 die Neubruchlacke, die Wartenlacke, die Fuchslochlacke und die Lange Lacke. , 1973 auch der zentrale Teil des Waasens (Andau, Tadten), 1991 Sandeck - Neudegg, die Illmitzer Hölle und Podersdorf <Karmazik. So konnten die restlichen Hutweideflächen in Apetlon  und das Revier Sandegg gepachtet werden. Von der Urbarialgemeinde Apetlon konnten Hutweiden in der Größe von 400 ha um die Lange Lacke gepachtet werden.Verträge wurden mit dem Stift Heiligenkreuz, der Gemeinde Podersdorf und den Esterhazybetrieben geschlossen. Von der Privatstiftung Esterhazy kommen 5 500 ha, vor allem im Südteil des Sees. Die Einstellung der Bauern zum Nationalparkprojekt war skeptisch. Sie hatten Ernteschäden durch den Gänsefraß und befürchteten Einschränkungen ihrer Eigentumsrechte. 1968 tagte der Österreichische Naturschutzbund und forderte in seinem "Mattersburger Manifest" die Errichtung des Nationalparks. 1986 fand in Illmitz der erste burgenländische Naturschutztag statt. 1984 endete der Pachtvertrag zwischen der Urbarialgemeinde Apetlon und dem WWF, der auf 20 Jahre zum Schutz der Hutweiden um die Lange Lacke abgeschlossen worden war. Das Gebiet wurde zum Volllnaturschutzgebiet erklärt. Nach langen Verhandlungen  über die Entschädigung pachtete das Land Burgenland etwa 1050 ha. Im Dezember 1986 wurde der Vertrag abgeschlossen. Ein Kuratorium wurde eingesetzt, das für die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, den Grundeigentümern und der Gemeinde sorgte. Daraufhin verlangten auch andere Gemeinden Entschädigungen.1988 wurden "Interessensgemeinschaften der Grundeigentümer" gegründet. Die Abteilung für Naturschutz in der Landesregierung legte ein Naturschutzkonzept vor, darunter auch ein Vorschlag zur Errichtung des Nationalparks. Der Bund erklärte sich grundsätzlich bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Auch mit Ungarn wurden Verhandlungen aufgenommen. 1988 bis 1992 wurden in den betroffenen Gemeinden zahlreiche Informationsveranstaltungen abgehalten und die Verträge mit den einzelnen Interessensgemeinschaften und mit der Domäne Esterhazy geschlossen. Insgesamt konnten 7000 ha von ca. 1400 Grundstückseigentümern gegen Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.

1988 setzte die Landesregierung einen Arbeitsausschuss ein. Der Widerstand konnte allmählich durch die Gründung von Interessensgemeinschaften in den betroffenen Gemeinden überwunden werden. Eine schwierige Frage war die nach der Höhe der Entschädigung, da sich sehr unterschiedliche Vorstellungen widersprachen. Sollte nach dem Wert der Hutweiden oder dem der Böden im Falle einer agrarischen Nutzung entschädigt werden? Man fand schließlich eine Kompromisslösung. 1991 wurde auf ungarischer Seite der Park Fertö - Hánsag- Nemzety gegründet. 1992 war die Lange Lacke noch nicht einbezogen. Erst 1993 wurde auch mit der Gemeinde Apetlon eine Übereinkunft gefunden. 1999 und 2000 wurde der Nationalpark nochmals erweitert. Zum ersten Nationalbankdirektor wurde Kurt Kirchberger vom WWF bestellt. 

Am 12. November 1992 beschloss der Landtag das Gesetz über die Errichtung des Nationalparks Neusiedlersee - Seewinkel. Eine Nationalparkgesellschaft wurde eingerichtet, mit Vorstand, Nationalparkdirektor und Wissenschaftlichem Leiter. Eine Nationalparkkommission mit Vertretern des Landes und des Bundes wurde eingesetzt.1993 erfolgte die Internationale Anerkennung als Nationalpark der Kategorie II.

Heute beträgt die Fläche des österreichischen Teils nahezu 10 000 ha, dazu kommen noch 1800 ha als Pufferzone, die über das Umweltprogramm der Landwirtschaft  finanziert werden. Das jährliche Nationalparkbudget beträgt  etwa 5,9 Millionen Euro, wobei die Finanzierung zu 50 % durch das Land und zu 50 % durch den Bund erfolgt. 3,3 Millionen werden für die Flächensicherung und 1,6 Millionen für die 29 Beschäftigten aufgewendet. Die finanzielle Situation ist angespannt, da sowohl Flächensicherung wie Gehälter dem Index unterliegen, die Subventionen aber gleich blieben. Abhilfe versucht man durch Projekte zu schaffen, für die die EU einen Beitrag leistet. Eine wünschenswerte Erweiterung des Nationalparks  (etwa in den zeritweise überschwemmten Teilen des Waasens oder an der Wulkamündung) ist derzeit nicht finanzierbar.

Von 1992 bis 1992 wurden 23 Naturschutzgebiete, 4 Natur- und Landschaftsschutzgebiete und ein geschützter Landschaftsteil geschaffen. 1988 wurde mit den Vorbereitungen für die Errichtung eines grenzüberschreitenden Nationalparks Neusiedler See begonnen, 1992 beschloss der Landtag das Nationalparkgesetz Neusiedler See - Seewinkel. Im April 1994 konnte der Nationalpark eröffnet werden.  2001 wurde er in die Liste der UNESCO Welterbestätten aufgenommen. Weitere Maßnahmen folgten im Rahmen der Europäischen Union mit  der Ausweisung von Natura 2000 - Flächen, als Teil des europäischen ökologischen Netzwerkes..

Seit 1996 entstanden sechs Naturparks mit 35 beteiligten Gemeinden: der Naturpark Geschriebenstein Irottkö (1996), der Naturpark Raab- Örseg- Goricko, der Naturpark in der Weinidylle, der Naturpark Landseer Berge, der Naturpark Rosalia Kogelberg und der Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge. Insgesamt sind beachtliche 34,41 % der Landesfläche als Schutzgebiete ausgewiesen.

 

 

 

 

Grafik / Karte

naturschutzgebiete

 

Natur- und Landschaftsschutzgebiete

 

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Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel

 

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Literatur:

Hicke, Wilfried: Vom Banngebiet Zitzmannsdorfer Wiesen zum Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel. IN: Forscher - Gestalter - Vermittler. Festschrift für Gerald Schlag. Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland Band 105, Eisenstadt 2001

Hicke, Wilfried: Naturschutz im Burgenland Teil II. Eisenstadt 1999

Grosina, H.: Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel. Chancen und Möglichkeiten. In: Umwelt Burgenland Nr. 15, 1989

Jeschke, Hans Peter: Die lineare Kulturlandschaftszone "European Green Belt und Eiserner Vorhang" Hinweise zur Struktur und Konzeption als Natur- und Kulturerbe von herausragender Bedeutung. Burgenländische Heimatblätter 2020. Heft 3 &4, S.193 - 231