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Sofort nach der Inbesitznahme der Herrschaft Forchtenstein 1626 ging Nikolaus Esterhazy daran, die österreichischen Grundherrn zu enteignen. Er erfüllte damit die Forderungen der ungarischen Stände, die sie nahezu auf jedem Reichstag und bei jeder Krönung - bisher vergeblich - erhoben hatten. Er forderte  als Palatin des Königreiches Ungarn am 1. März 1626 sämtliche österreichische Landherrn auf, innerhalb von 15 Tagen den Besitznachweis nach ungarischem Recht zu erbringen. Unter den österreichischen Ständen entfachte er dadurch eine ungeheure Entrüstung. Am 22. Feber 1626 wurden alle österreichischen Edelleute zu einer Tagung nach Mattersburg vorgeladen, ein vom Palatin eingesetztes ungarisches "Schiedsgericht" begann mit den Verhandlungen. Wer nicht erschien, wurde sofort enteignet. "Angeklagt" wurden Ludwig von Königsberg mit Besitzungen in Marz und Zemendorf, Wolfgang Mathes von Königsberg (Pöttsching), Johann Christoph Urschenbeck (Herrschaft Petlau - Schattendorf, Wiesen, Pöttsching, Müllendorf, Sigleß und Hirm), Johann Christoph Teuffl (Trausdorf), Johann Christoph von Kienburg ( Zillingtal, Müllendorf, Großhöflein), Johann Christoph Unverzagt ( Großhöflein), Gundaker von Polheim (Krensdorf), Georg Gabriel von Kollonitsch (Marz), Eva von Kollonitsch (Steinbrunn), das Neukloster von Wiener Neustadt (Marz, Pöttsching), Johann Jakob Rueff (Mattersburg), Gregor Benedikt Tollas (Forchtenau), Johann Elman (Großhöflein), Johann Suphart ( Breitenbrunn) und Ladislaus Nagy (Antau). Ihnen allen wurden ihre Besitzungen abgesprochen und sie wurden als nichtungarische Edelleute für untauglich erklärt, ihre Güter zu besitzen. Einigen wurde eine Entschädigung angeboten, die jedoch lächerlich gering war. Einige resignierten und schlossen Sonderverträge mit Esterhazy, andere führten Jahrzehnte lange Prozesse, allerdings vergeblich, 1642 etwa beschäftigte sich der niederösterreichische Landtag nochmals mit der Enteignung, ohne greifbares Ergebnis. Auch der König unternahm nichts zugunsten der Geschädigten.

1644, in der Bedrängnis des Aufstandes von Georg I. Rakoczi, gab man dem Drängen der Ungarn erneut nach . Nun wurden auch die Herrschaften Hornstein, Eisenstadt, Bernstein und Güns "reincorporiert".  Mit Hans Rudolf von Stotzingen, dem Besitzer von Hornstein, war es zu keiner Einigung gekommen. Franz III. Nadasdy ließ ihn für besitzunfähig erklären und  1647 die gesamte Herrschaft konfiszieren.

 

 

 

 

 

 

 
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