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1540, nach dem Tod Szapolyais, besetzten die Türken erneut das von ihnen eroberte Land und machten es 1541 zu einer osmanischen Provinz, die sie nach der Hauptstadt Ofen/Buda Budun benannten. An ihrer Spitze stand ein Beylerbeyi (Beglerbeg) im Rang eines Paschas. Siebenbürgen wurde ein tributpflichtiges Fürstentum. 1547 schloss Sultan Süleyman in Adrianopel mit den Habsburgern einen Waffenstillstand auf 5 Jahre. Prinzipiell durfte aus osmanischer Sicht kein Frieden zwischen dem Herrschaftsbereich der Muslime (Dar al- Islam = Haus des Islam) und dem Gebiet der Nichtmuslime (Dar al-Harb = Haus des Krieges) geschlossen werden. Zeitlich begrenzte Abkommen waren aber erlaubt, da dafür schon der Prophet Beispiele geliefert hatte. Abkommen waren im 16. Jahrhundert meist auf 8 Jahre, im 17. Jahrhundert auf 20 Jahre geschlossen. 1547 mussten sich die Habsburger allerdings verpflichten, jährlich 30 000 Dukaten zu zahlen. In Wien bezeichnete man dies als "Ehrengeschenk", die Türken hingegen sahen darin einen Tribut (Harac). Im Laufe der Zeit kamen weitere Provinzen auf ungarischem Gebiet hinzu: 1552 Temesvar, 1596 Egri (Erlau/Eger), 1600 Kanisa (Kanischa) und 1664 Uyvar (Neuhäusel). Jede Provinz war in mehrere Sandschaks (Sancak = Banner) unter einem Sancakbeyi gegliedert, die Sandschaks in Kreise und diese in Gerichtsbezirke (Kaza) unter einem Kadi.

Die Dörfer unterstanden entweder direkt dem Fiskus oder gehörten zu Lehensgütern (Timar), die einzelnen Würdenträgern verliehen wurden. Die Verwaltung war gut durchorganisiert, vor allem was die steuerliche Erfassung der Untertanen betraf. Schon 1545 begannen die Osmanen damit, eine Konskription vorzunehmen. Das dabei angelegte "Ausführliche Register" erfasste nach Dörfern die Familienoberhäupter und ist eine hervorragende Quelle. Deren Auswertung hat manche Pauschalaussagen früherer Geschichtsforschung stark korrigiert. Die Verödung war bei weitem nicht so groß wie man früher anzunehmen geneigt war. Im Sandschak Budun etwa waren nur etwa 10 % der Höfe verödet und selbst diese wurden durch Neubesiedlung zum Teil wieder bestiftet. Zumindest für das 16. Jahrhundert kann man keineswegs von einer generellen Verwüstung sprechen. Schlimmer waren dann im 17. Jahrhundert vor allem die Grenzregionen mit ihren ständigen wechselseitigen Überfällen betroffen.

Insgesamt war die Bevölkerung des Königreiches Ungarn mit 3,5 bis 4 Millionen Menschen am Ende der Türkenherrschaft nicht höher sle zu deren Beginn war. In der Forschung nicht eindeutig beantwortet ist die Frage, ob und wie sehr die Verwüstungen durch die türkische Besetzung die einzelnen Volksgruppen betrafen. Es wird vermutet, dass vor allem im schwer betroffene Zentralungarn der magyarische Bevölkerungsanteil reduziert wurde, die Slowaken im Norden, die Rumänen im Osten und vor allem die Serben im Süden weniger stark betroffen waren.Viele Serben wanderten in die früher von Magyaren besiedelten Gebiete ein. Auf diese angeblichen Verschiebungen wurden vor allem im Sprach- und Nationalitätenkampf des 19. Jahrhunderts häufig hingewiesen. In wirtschaftlicher Hinsicht wurde der relative Rückstand Ungarns, der schon im Spätmittelelter bestand, größer. Negativ wirkte sich die Extensivierung der Landwirtschaft in weiten Gebieten aus. Die Aufzucht von Rindern  in der Tiefebene entsprach am ehesten noch der durch Unsicherheit geprägten Lebensform,  der Oxenhandel in Richtung Westen florierte zwar, die Gewinne kamen aber weitgehend ausländischen, deutschen und italienischen Händlern zugute. Die Städte Ungarns stagnierten. Nur in wenigen Städten Ober- und Westungarns konnte sich ein relativ wohlhabendes und selbstbewusstes Bürgertum entwickeln, allerdings immer wieder durch die konfessionellen Probleme bedrängt. Dieses Bürgertum neigte dazu, angesammeltes Kapital nicht in Handelsunternehmungen sondern in Grundbesitz und Adelstiteln anzulegen.

Christen und Juden genossen als "Leute des Buches" gewisse Rechte. Sie hatten Anspruch auf Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums und konnten mit Einschränkungen nach ihren religiösen Gewohnheiten leben. Allerdings mussten sie anders als die Muslime eine Kopfsteuer, die Cizye, entrichten, die einen beträchtlichen Teil der staatlichen Einnahmen ausmachte. Christen durften keine Waffen tragen und ihre Kleidung und ihre Häuser mussten schlichter sein als die der Muslime. Nach der Eroberung einer Stadt wurde die Hauptkirche in eine Moschee umgewandelt, nur kleinere Kirchen verblieben den Christen. In Streitigkeiten der christlichen Konfessionen mischten sich die Osmanen meist nicht ein. Eine gwisse Bevorzugung der Kalvinisten gegenüber den Katholiken ist aber festzustellen. Jedenfalls nahm unter osmanischer Herrschaft der Anteil der Katholiken ab.

Das osmanische Ungarn hatte auch unter den Angriffen aus dem habsburgisch gebliebenen Landesteilen zu leiden, die von den stark ausgebauten Grenzburgen ausgingen, oft auch der Versorgung der Truppen dieser Grenzfestungen dienten und nicht selten die Antwort auf osmanische Überfälle waren. Die Leidtragenden dieser Verhältnisse waren die Bauern, die oft von ihren in das kaiserliche Ungarn geflohenen Grundherrn weiterhin gezwungen wurden, Abgaben zu leisten. Gleichzeitig waren sie den Osmanen steuerpflichtig und waren so doppelt belastet. So hatten etwa die Batthyány im osmanischen Ungarn, in den Komitaten Fejer und Somogy Besitzungen und versuchten immer wieder, auch dort Abgaben einzutreiben. Diese Praxis trug wesentlich zur Verödung ganzer Landstriche entlang der Grenze bei. Eine exakte Grenzlinie bestand ja keineswegs, der Einfluss- und Machtbereich der Grenzfestungen auf beiden Seiten verschob sich ständig, auch in Friedenszeiten. Die beiederseitigen Überfälle hatten auch das Beutemachen zum Ziel. So wurde Vieh, oft ganze Schafherden, weggetrieben und möglichst viele Gefangene gemacht. Für osmanische Würdenträger wurden hohe Lösegelder verlangt. Der "Gefangenenhandel" war von beiden Seiten gut organisiert.

An den Grenzkämpfen waren die "Privatarmeen" der westungarischen Magnaten beteiligt. Die Batthyany-Truppen etwa eroberten gemeinsam mit den Soldaten von Franz Nádasdy und Peter Huszár 1587 die osmanische Festung Kopan (Koppány), nahmen den Sandschakbeyi und etwa 200 weitere Personen gefangen und amchten eine riesige Beute.

Interessant ist die staatsrechtliche Entwicklung. Trotz der Dreiteilung und der sehr geschwächten Position der ungarischen Stände konnte die Fiktion eines einzigen Königreiches Ungarn aufrecht erhalten werden. Die Habsburger Herrschaft sah man lediglich in der Person des Herrschers gegeben, die Elemente der Verfassung und auch des Rechts sah man als weiterhin bestehend, die Besetzung durch die Türken als unrechtmäßig und vorübergehend. Selbstverständlich erhob man Anspruch auf das ganze, auch auf das von den Türken besetzte Land.  Alle Versuche von Wien aus, das Land zu dominieren und katholisch zu machen fanden im Fürstentum Siebenbürgen eine Barriere.  Der osmanischen Verwaltung gelang es nicht, die ungarischen Verwaltungseinheiten und das Gerichtssystem völlig auszuschalten. Im Gegenteil, die adeligen Komitate rissen immer weitere Gebiete an sich. Schon 1555 schrieb Janos Balassa, General des Bergbaugeneralates: "Der Türke hat wohl manchen Teil unseres Landes eingenommen, er ließ ihn aber eher zurück, als dass er ihn eroberte, vermochte er doch nicht, seine eigenen Ämter und Gesetze einzuführen, er muss dulden, dass man in eigener Organisation und nach eigener Verfassung lebt." (Hungaria eliberata, S. 19)

 

 

 

 

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Quellen

  • Petritsch, Ernst D.: Die Familie Batthyány und die Türkenzeit. In: Die Familie Batthyány. Band 1. Eisenstadt 2015. (Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland, Band 139
  • Szakály, Ferenc: Hungaria Eliberata. Budapest 1986
 

 

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