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Auf dem Gebiet des heutigen Burgenlandes existierten schon im 14. und im 15. Jahrhundert in den größeren Pfarrorten Schulen. Mit dem Vordringen der Reformation erlebte das Schulwesen im 16. Jahrhundert einen bedeutenden Aufschwung. Viele Orte bekamen in dieser Zeit, als bereits vier Fünftel der Bevölkerung evangelisch waren, ihre erste Schule. Auch die Städte bauten ihr vorhandenes Schulwesen aus.Besonders hohem Rang und einen hervorragenden Ruf hatten die evangelischen Gymnasien in Pressburg und in Ödenburg. Auch in Güssing gründeten die Batthyány eine höhere Schule.

Im Zentrum des Unterrichtes an den Dorfschulen stand - nicht anders wie in den mittelalterlichen Pfarrschulen - der Religionsunterricht. Der Unterschied lag nur darin, dass z.B. nun das Vaterunser nicht mehr lateinisch gelernt werden musste, und dass sich in den deutschsprachigen Dörfern alles auf den Katechismus Luthers konzentrierte.

Die Gegenreformation fügte dem weit verzweigten und erfolgreichen evangelischen Schulwesen besonders im Jahrzehnt zwischen 1671 und 1681 schwere Schäden zu, mit den Pfarrern mussten auch die evangelischen Lehrer weichen. Die katholische Kirche begann wieder, mit den katholischen oder katholisch gewordenen Grundherren das Schulwesen zu beherrschen. Humanistisch gebildete Bischöfe wie etwa der Graner Erzbischof Olah legten besonderen Wert auf ein leistungsfähiges katholisches Bildungswesen. Vor allem in Tyrnau, dem Sitz des Erzbischofs nach der Eroberung Grans durch die Türken, entstand ein humanistisches Gymnasium und ein Priesterseminar.  Um den Aufbau des Schulwesens  machten sich besonders die Jesuiten, später auch die Franziskaner, die Piaristen und die Ursulinerinnen  verdient. Jesuitengymnasien gab es in Pressburg, in Raab, Ödenburg und Güns.

Manche Grundherren förderten - schon ganz im Sinne der Aufklärung - das Schulwesen in ihren Dörfern. Beispielhaft dafür ist] die Schulordnung des Grafen Harrach für Parndorf und Neudorf aus dem Jahre 1761. Darin heißt es, dass „an der guten Erziehung der Jugend alles gelegen" sei und dass die Schüler „nicht nur allein in Christentum und guten Sitten, sondern auch in Lesen, Schreiben und Rechnen" unterwiesen werden sollten. Die Schulmeister sollten „christliche, tugendhafte, bescheidene und dem Trunke nicht ergebene Männer sein". Der Wirtshausbesuch wurde den Lehrern strengstens untersagt, und Trunksucht galt als Entlassungsgrund. An fachlichen Anforderungen wurde von den Lehrern die Beherrschung der deutschen und kroatischem Sprache verlangt; weiters gute Rechenkenntnisse und eine schöne Handschrift. Dem Lehrer oblag nämlich auch die Führung der Gemeinderechnungen und die Abfassung der Gemeindeprotokolle.
Vorgesetzter des Lehrers war der Ortspfarrer, der den Lehrer von Zeit zu Zeit inspizierte. Der Religionsunterricht und die religiöse Erziehung in und außerhalb der Schule stand im Mittelpunkt der Bemühungen. Der Katechismusunterricht, der Unterricht aus der Heiligen Schrift sowie das Schulgebet waren genau geregelt. Glaubensinhalte wurden durch Auswendiglernen vermittelt.  Vorgeschrieben war auch der Besuch der Messe,  wobei der Lehrer die Aufsicht über alle Kinder und Jugendlichen hatte. An Sonn- und Feiertagen stellte die Gemeinde 4 Kirchenaufseher an, „deren einer über die Schulkinder beim Altar, der zweite über die ledigen, erwachsenen Burschen, der dritte über die erwachsenen ledigen Weibspersonen und der vierte über das ganze Chor und abseitige Örter in der Kirche die Obsicht haben sollen".

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurden die Schüler in den Dorfschulen in Lesen, Schreiben, Rechnen und in Religion unterrichtet. Auf Wunsch konnten sie bei besonders engagierten und entsprechend vorgebildeten Lehrerm in manchen Orten auch Latein und Musik erlernen. Die Schüler beziehungsweise deren Eltern mussten dem Lehrer Schulgeld zahlen. So zahlten zum Beispiel im Jahre 1713 die Schulanfängerin Kleinhöflein 15 Kreuzer, die älteren Schüler, die Lesen und Schreiben lernten, 30 Kreuzer. Für den Rechenunterricht waren dem Lehrer 45 Kreuzer zu entrichten, während für den Latein- und Musikunterricht 1 Gulden und 30 Kreuzer zu bezahlen waren.

Als Entlohnung erhielt der Lehrer ein meist sehr bescheidenes  fixes Gehalt und zusätzlich von den Schülern- je nach Klasse- ein Schulgeld zwischen 15 und 36 Kreuzern vierteljährlich. Arme Kinder musste der Schulmeister unentgeltlich unterrichten. Die Bedürftigen wurden vierteljährlich vom herrschaftlichen Amt bestimmt.

Auch außerhalb der Schule und Kirche standen die Kinder unter Aufsicht und Disziplinargewalt des Lehrers. Verboten wurde vor allem der Besuch des Wirtshauses, das auch „Schule der Gottlosigkeit" genannt wurde. Der Lehrer, dem ebenfalls der Wirtshausbesuch verboten war, erhielt den strikten Auftrag, Vertrauensleute auszuschicken, um den Wirtshausbesuch zu überwachen. Auch die Gemeindegeschworenen mussten Nachforschungen anstellen. Für jedes im Wirtshaus ertappte Kind gab es für den Fahnder eine Belohnung von 14 Kreuzern. Außerdem zahlten der Wirt und die Eltern je einen Gulden Strafe an die Kirche. Letztlich hatte der Lehrer alle Zusammenkünfte von Buben und Mädchen außerhalb der Schule „aufs eifrigste" zu verhindern.

Im Jahre 1777 wurde von Maria Theresia die „Ratio educationis", ein vollständiger Studien- und Schulplan, genehmigt. Mit der Einführung dieses Planes sollte die Schul- und Studienordnung der österreichischen Erbländer den besonderen Bedingungen Ungarns angepasst werden. Dieser Plan war aber nur für die katholischen Schulen verbindlich. Demnach sollten in allen Pfarren zweiklassige Trivialschulen existieren, in denen neben Religion noch Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet wurden. Die Aufsicht über diese Schulen führte der jeweilige Ortspfarrer, dem ein weltlicher Aufseher zur Seite stand. In den größeren Städten und Märkten war die Einrichtung von dreiklassigen Hauptschulen vorgesehen. Die Aufsicht über diesen Schultyp oblag dem Dechant oder einem Geistlichen des betreffenden Dechanates. In den Provinzhauptstädten sollten Normalschulen entstehen, die die Funktion von Lehrerbildungsanstalten hatten.

Die Durchführung der „Ratio educationis" erhielt durch die Förderung Maria Theresias entscheidende Impulse. Noch in ihren letzten Tagen verordnete sie, dass das Vermögen des aufgelösten Jesuitenordens dem öffentlichen Unterricht zugewendet werden sollte. Aus dem Fonds, der mit 10 Millionen Gulden dotiert war, flossen jährlich 300 000 Gulden an Zinsen in das ungarische Unterrichtswesen. Trotzdem zeitigte die Entwicklung des ungarischen Schulwesens bis zur Jahrhundertwende nur geringe Erfolge. Daran konnte auch die von Kaiser Josef II. eingeführte sechsjährige Schulpflicht kaum etwas ändern. Nur mit Mühe ließ sich der von einer langen Sommerpause unterbrochene Unterrichtsbetrieb an den Hauptschulen aufrechterhalten. Die Trivialschulen waren den Sommer über nur unregelmäßig besucht und bisweilen leer. Ein Hauptgrund für die zaghafte Umsetzung der Schulreform lag am Widerstand gegen die radikalen Eingriffe Kaiser Josephs II. in das ungarische Schulwesen. Empörung machte sich vor allem breit, als der Kaiser Deutsch als Unterrichtssprache an den Hauptschulen vorschrieb und als die Fähigkeit des Lesens in deutscher Sprache als unerlässliche Voraussetzung für die Aufnahme in ein Gymnasium in Geltung trat. Nach dem Tod Kaiser Josephs II. (1780) wurde das Schulgeld abgeschafft, der Schulzwang aufgehoben und die Begünstigung der deutschen Sprache radikal beseitigt.

Auf Betreiben einflussreicher konservativer Schulpolitiker wurde 1806 eine neue „Ratio educationis" herausgegeben. Ein königlicher Erlass erklärte diese für alle katholische Schulen Ungarns als verbindlich. Am System der Trivial-, Haupt- und Normalschulen wurde festgehalten. Neu war, dass an den Normalschulen sofort mit der Erlernung der deutschen und magyarischen Sprache zu beginnen war, und dass an allen Volksschulen (Trivialschulen) die Grundzüge der lateinischen Sprache als Freigegenstand gelehrt werden sollten.

Die Protestanten weigerten sich, die „Ratio educationis" an ihren Schulen einzuführen. Sie lehnten Vorschriften der Regierung ab. Die Weiterentwicklung des evangelischen Schulwesens hing also vom Willen und den Mitteln der Gemeinden sowie von den führenden Schulmännern ab. Der Superintendent Samuel Bredetzky bemerkte in seinen Reiseberichten über das (evangelische) Schulsystem in Ungarn:

„Es ist keine seltene Erscheinung in Ungarn, in der Nachbarschaft von sehr guten Schulen auf gar keine oder auf die elendsten Einrichtungen zu stoßen. Hier wendet man auf die Viehzucht mehr Fleiß und Aufmerksamkeit als auf die Erziehung der Kinder; dort erfasst man alles mit Interesse und Eifer, was sich nur einigermaßen auf Unterricht und Bildung bezieht. An einem Ort nützt man die Fortschritte des Auslandes mit gewissenhafter Treue, an einem anderen steht man an Einsicht und Erkenntnis um 300 Jahre zurück."

Knieen, Nachsitzen, Schularrest ...

Der Stundenplan sah am Vormittag die Christenlehre, allenfalls Rechnen und Auswendiglernen vor. Nachmittags fand der Lese- und Schreib- bzw. ABC-Unterricht statt. Zwar wurde bezüglich der Unterrichtsmethode nichts verordnet, doch sollte man mit den lernschwachen Schülern Geduld haben und die Schüler durch vierteljährliche Belohnung aneifern.

„In der Bestrafung der Kinder sollen die Schulmeister sehr bescheiden verfahren." Prügelstrafen waren prinzipiell verboten, weil dadurch die Kinder „vor dem Lehrer einen Ekel bekommen und sich die Schulmeister bei den Eltern verhasst machen". Die übrigen Strafen waren Knieen, Nachsitzen und Schularrest. Machte sich ein Kind einer Straftat schuldig, die eine härtere Strafe verdiente, mussten die Eltern das Kind bestrafen. Kamen die Eltern dieser „Pflicht" nicht nach, so veranlasste der Dorfrichter über Antrag des Lehrers eine Bestrafung. Aber auch Eltern konnten bestraft werden, wenn sie schulpflichtige Kinder nicht zur Schule schickten. Sie mussten so lange im Arrest verharren, bis ihre Kinder wieder die Schule besuchten. Die Schulpflicht war generell, doch altersmäßig nicht festgelegt. Ferien im heutigen Sinn gab es nicht, allerdings wurden ältere Kinder den Sommer über vom Schulbesuch dispensiert, wenn man sie zu Hause für landwirtschaftliche Arbeiten benötigte.

In Ungarn gab es um das Jahr 1806 rund 60 Gymnasien. Allein im westungarisch-burgenländischen Raum existierten Gymnasien in Güns, Ungarisch Altenburg, Ödenburg, Raab, Pressburg und Steinamanger. Die Unterrichtssprache an den Gymnasien war Latein. Für Gymnasiallehrer war das Studium der magyarischen Sprache verbindlich, das Studium der deutschen Sprache galt nur als Freigegenstand.

 

 
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