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Im Jahre 1524 schenkte König Ludwig II. seinem Obermundschenk Franz Batthyany und dessen Vetter Christoph zur Belohnung für ihre treuen Dienste die Herrschaft Güssing. Nach der Schlacht von Mohacs erwarb Franz Batthyany auch die Herrschaften Schlaining und Rechnitz. Er galt bald als einer der vornehmsten Magnaten des Landes, wurde Banus von Kroatien und Slawonien, Gespan von Preßburg, Gespan von Eisenburg und später auch "königlicher Rat". Er stand zunächst im Lager Zapolays, schlug sich dann aber zu König Ferdinand, der ihn die neu erworbenen Herrschaften bestätigte. Deren Besitz war nicht unbestritten, denn viele andere Adelige meldeten - mit Recht - ebenfalls Besitzansprüche an. Die Herrschaft Schlaining etwa wurde den Baumkircher - Erben mit Gewalt abgenommen. Entscheidend war also schon damals die Macht, seine Rechtsansprüche auch durchzusetzen. Dies gelang den Batthyànys, die so zu den größten Grundbesitzern in Westungarn wurden.

Zur Herrschaft Güssing gehörten vier Verwaltungsdistrikte, von denen das "Deutsche Gebiet" und das "Kroatische Gebiet" etwa den heutigen Bezirk Güssing abdeckten. Franz Batthyany, der Banus von Slawonien war, hatte in den 1530er Jahren mit der systematischen Umsiedlung der Kroaten, z. T. aus seinen slawonischen Besitzungen, begonnen. Er kümmerte sich persönlich um dieses Siedlungswerk oder betraute kroatische Kleinadelige damit. Die Zuwanderung dauerte bis in die 1550er Jahre. 1547 etwa schrieb Batthyany in einem Brief, die Kroaten mögen nur kommen, er werde jedem eine Ansässigkeit in seinen Herrschaften geben.

Insgesamt umfasst allein die Herrschaft Güssing 66 Ortschaften. Einige Orte gehörten allerdings noch Kleinadelsfamilien, Stegersbach etwa der Familie Mercznger-Podgychich, oder Kaltenbrunn und Strem. Sie wurden später ebenfalls von den Batthyany erworben. Einzelne kleine Besitzungen wurden aber auch immer wieder an Kleinadelige im Dienst der Batthyany vergeben, zumeist zum lebenslangen Nutzgenuss.

Franz Batthyany starb kinderlos, sein Erbe teilte er auf: Güssing kam an Kaspar Batthyany, den jüngeren Sohn seines Neffen Christoph, dessen älterer Bruder Balthasar erhielt Rechnitz und Schlaining. Kaspar starb jedoch früh, nach dem Tod seiner Witwe fiel auch Güssing an Balthasar. Ihm folgte sein Sohn Franz II. (1570-1625), der mit Eva Lobkovitz- Poppel verheiratet war. Ihr Sohn Adam I. (1610- 1659) wurde zum bedeutendsten Vertreter des Hauses im 17.Jh. Er ergänzte den inzwischen riesigen Familienbesitz (zu dem auch die Burg Gereben, die Herrschaft Körmend, das Schloß Torony, Teile der Herrschaft Neuhaus... gehörten) im Jahre 1644 durch die Herrschaft Bernstein, die er den Königsberg abkaufte. Adam verwaltete seine Güter mit großer Ausdauer, war ein guter Organisator und führte eine straffe Kanzleiverwaltung ein.

Ganz anders seine beiden Söhne Christoph und Paul, die zu gleichen Teilen erbten (Teilung 1662). Sie waren weit weniger tüchtig und interessiert. 1685 starb Christoph, es folgte sein Sohn Adam II., der Eleonore Strattmann heiratete. Wie sein Großvater wurde auch er einer der bedeutendsten Würdenträger der Königreiches Ungarn. Franz und Sigmund, die beiden Söhne Pauls, teilten den Besitz nochmals, es begann die Zersplitterung, die die Bauern der Grundherrschaft immer mehr belastete, etwa durch Belieferung der aufwendigen Hofhaltung Sigmunds in Graz. Immer mehr Dörfer wurden außerdem an Kreditgeber verpfändet, die verbleibenden Dörfer aber mußten die anfallende und steigende Robot weiterhin leisten...

So wie die anderen Herrschaften des westungarischen Raumes war auch Güssing von den kriegerischen Ereignissen der Zeit betroffen: 1529,1532...1555, als etwa durchziehende spanische Söldner den Markt Rudersdorf niederbrannten, und 1605 durch Heiducken, Tataren und Türken... Batthyany griff die Rebellen bei Steinamanger an, Nemethi verwüstete dafür die Güter Batthyanys. Die einbrechenden steirischen Truppen waren keineswegs höflicher. 1620, zur Zeit des Bethlen-Aufstandes, war Batthyany zur Abwechslung auf der Seite der Rebellen, er begrüßte den Fürsten höchstpersönlich in seiner Burg Rechnitz, ohne dadurch seiner Herrschaft etwas zu ersparen. Vera Zimanyi berichtet nach einer Schadenskonskription aus 1622, dass ein und dasselbe Dorf geplündert wurde: von "den Deutschen", das "Güssinger Lager", die Heiducken, die "Ungarn"... also von allen Parteien inklusive der Soldateska des eigenen Grundherrn. Auch 1683 war die Familie Batthyany im Lager der Aufständischen und unterstützten die Belagerungsarmee von Wien, Christoph Batthyany fiel persönlich mit seinen "Kuruzzen" in der Steiermark ein. 1684 wurde er zusammen mit vielen seiner Standesgenossen auf Fürbitte Esterhazys vom Kaiser amnestiert, die Batthyany kämpften nun auf Seiten des Kaisers gegen die Türken. Die kaiserliche Seite rächte sich für seinen "Verrat" durch Einquartierungen..

Die" Untertanen"

Die Zahl der Handwerker war in den Dörfern eher noch gering, sie waren zumeist ebenfalls Bauern und noch häufiger Söllner. In der baulichen Gestalt der Dörfer kann man gelegentlich bis heute diese frühere soziale Schichtung in Sessionisten und Söllner bzw. Kleinhäusler erkennen. Die Bauernhäuser bilden den geschlossenen Ortskern, die Söllnerhäuser lagen am Rande, manchmal in eigenen Söllner- oder Häuslergassen.

In den reichen Weinbauerndörfern und -märkten des Nordens gab es eine zahlenmäßig sehr starke Schichte von Söllnern, Inwohnern, Kleinhandwerkern, Hauersknechten... Dort kann man von einer "unterbäuerlichen" Schicht sprechen. Die Märkte und grundherrschaftlichen Städte unterschieden sich von den Dörfern nur dadurch, dass es neben den Sessionisten eine größere Zahl von Handwerkern gab.

Die Sessionisten

Die Größe einer Session schwankte im Laufe der Zeit. Im Hochmittelalter war natürlich erheblich mehr Grund und Boden erforderlich, um eine Familie zu ernähren. Die meisten Dörfer beherbergten nicht mehr als 10 bis 20 vollbäuerliche Familien. Die Fortschritte des Spätmittelalters auch in der Agrartechnik, in der Intensität der Bewirtschaftung, ermöglichte eine Teilung dieser ursprünglichen Ansässigkeiten und dieser Prozess setzte sich auch in der frühen Neuzeit fort. Eine mittelalterliche halbe oder Viertelsession galt dann im 16. und 17. Jh. bereits als ganze Session. Die Größe einer Session hing aber nicht nur, ja nicht einmal in erster Linie, vom Bodenbedarf oder Bevölkerungswachstum ab. Viel wichtiger war in der frühen Neuzeit der Grad der Belastung, der mit der Übernahme einer Ansässigkeit verbunden war. In der Herrschaft Güssing etwa sank die durchschnittliche Größe einer Ansässigkeit von 0,7 im Jahre 1576 auf 0,3 im Jahre 1691, d.h. also gegen Ende des 17. Jahrhunderts überwogen bei weitem die Viertel- und Achtelansässigkeiten. Gleichzeitig aber lagen viele Sessionen öd, und zwar etwa ein Drittel! Es war also nicht die "Landnot" - wie immer wieder vermutet wurde - die die Kleinheit der Wirtschaften erzwang, sondern die hohen Belastungen, die viele Menschen zwang, die Übernahme von mehr Grund und Boden abzulehnen!

Der Grundherr forderte seine Verwalter immer wieder auf, niemandem, nicht einmal einen Knecht, weggehen zu lassen, die Menschen durch Versprechungen zu halten, sie zu verlocken, eine Ansässigkeit zu übernehmen. Dafür wurde ein Jahr Steuerfreiheit und Vergünstigungen bis zu drei Jahren versprochen. Die Häufigkeit dieser Anweisungen zeigt, wie vergeblich alle diese Bemühungen waren. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man sieht, wie sehr die Belastungen der Lehensbauern im Verlauf des 17.Jh. gesteigert werden. Es fanden sich einfach keine Bauern, die bereit waren, für mehr Land auch höhere Belastungen auf sich zu nehmen. Oft lebten verheiratete Brüder gemeinsam weiter auf der väterlichen Ansässigkeit, "in einem Brote". In kroatischen Gemeinden war dies weit verbreitet.

Die Situation der Lehensbauern war also vor allem im Südburgenland sehr schlecht und verschlechterte sich bis in das 18.Jh. ständig. 1643 hatten noch 74 % der Haushalte Zugtiere, 1691 nur mehr 56 %. Man musste also bei der Bewirtschaftung der Felder "zusammenspannen". Nicht selten zwangen Missernten und Hungersnöte zum Verkauf des Zugviehs! Es bestand auch kein Wille, den Viehbestand aufzustocken, denn dann konnte man zur gefürchteten Zugrobot und zu den noch mehr gefürchteten "langen Fuhren" für die Herrschaft herangezogen werden.

 V.Zimanyi stellt für die Herrschaft Güssing, etwas abgeschwächt auch für die übrigen südburgenländischen Herrschaften der Batthyany, einen katastrophalen Niedergang des Bauerntums fest. Anders als im Nordburgenland konnte sich keine wohlhabendere Schicht von Bauern entwickeln.

Welchen Belastungen waren die Bauern ausgesetzt? Wenn man wieder die Herrschaft Güssing als Beispiel heranzieht, kommt man in der Summe tatsächlich auf eine kaum mehr ertragbare Last an Abgaben und Leistungen.

1. Die staatliche Steuer: Wurde nach "Pforten" oder Haushalten eingehoben; sie war im 16.und frühen 17.Jh. noch nicht sehr hoch, betrug im Normalfall 1 bis 1,5 Gulden; in manchen Jahren wurde sie überhaupt nicht eingehoben, gelegentlich gab es aber auch Sondersteuern; zumeist wurde auch die staatliche Steuer vom Grundherrn eingehoben. Als nach der "Magnatenverschwörung" und diese zum Vorwand nehmend kaiserliches Militär in Westungarn stationiert wurde, nahm die staatliche Besteuerung ("deutsche Steuer") ein vielfach höheres Maß an. Noch schlimmer wurde es nach 1683, als die kaiserliche Armee durch Soldaten die "Steuer" eintreiben ließ. In den 1690er Jahren waren die Dörfer gewaltig verschuldet, ohne Zugvieh, viele Bauern waren am Verhungern...

2. Der Kirche stand der Zehent, also der zehnte Teil der landwirtschaftlichen Produkte zu; in der Regel lag der Zehent aber weit unter 10 %; auch der Zehent konnte vom Grundherrn gepachtet und eingehoben werden; die Pfarrer wurden zusätzlich von den Gemeinden unterhalten, die Pfarrgüter von den Bauern bearbeitet; für viele Leistungen der Pfarrer waren Gebühren zu entrichten.

3. Dem Grundherrn standen zu:

a. Naturalabgaben, in Ungarn "das Neuntel" genannt (tatsächlich das neunte Zehntel); in den burgenländischen Herrschaften aber meist eine fixe Getreidemenge, die unabhängig vom Ertrag war, und verschiedene Naturalien an bestimmten Tagen, etwa Eier, Kapaunen, Gänse, Honig, Kälber, Schafe... Diese Abgabe war über Jahrhunderte durch die Tradition bestimmt, sie war auch von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlich. Diese Abgaben belasteten die Gemeinden in der Regel nicht besonders, sie blieben auch meist gleich. Schlimmer war, dass die Grundherrschaft für immer mehr Produkte das Vorkaufsrecht in Anspruch nahm und den direkten Kontakt der Bauern mit den Händlern unterband.

b. Geldabgaben: Der "Hauszins" wurde in Geld bezahlt. Die Grundherrschaft suchte immer wieder nach Möglichkeiten, ihre Geldeinnahmen zu steigern; in den nördlichen Herrschaften setzte sich die Tendenz durch, möglichst viele grundherrschaftliche Lasten, auch die Robot, in Geld abzulösen. Dies war aber nur möglich, wenn die Gemeinden entsprechend "reich" waren, d.h. marktbezogen wirtschafteten und Produkte hatten, die sie verkaufen konnten. Dann schlossen die Dörfer mit der Herrschaft einen "Kontrakt", in dem eine Geldsumme festgesetzt wurde, um alle Lasten abzulösen. Außerordentliche Zahlungen wurden den Untertanen ebenfalls immer wieder vorgeschrieben: etwa für Hochzeiten oder Begräbnisse in der Familie des Grundherrn, wenn dieser ins Feld zog oder auch nur zum Landtag reiste. 1661 etwa heiratete Christoph Batthyany - die Herrschaft Güssing musste 2000 Gulden und Lebensmittel dafür aufbringen!

c. Abgaben aus dem Weinbau: Bergrecht (Anteil an der Ernte), Bannweingeld ("trockenes Wirtshausgeld"), Zwangsverkäufe... Da der Weinbau oft die einzige Möglichkeit war, zu Bargeld zu kommen, trafen diese Abgaben die Bauern besonders hart. Das Bannweingeld wurde in der Herrschaft Güssing erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts eingehoben. Es betrug für eine ganze Ansässigkeit 5 Gulden, verglichen mit den übrigen Geldzahlungen also eine enorme Summe.

d. Arbeitsleistungen, Robot. Die dem Grundherrn zustehenden Leistungen waren nicht festgelegt, sie waren prinzipiell "ungemessen", ursprünglich aber nicht sehr hoch. Im Verlauf des Ausbaues der Eigenwirtschaften stieg aber in den Batthanyherrschaften die Robotbelastung auf ein unerträgliches Maß. Die Herrschaftsfelder und Weingärten, die zu bearbeiten waren, wurden einfach auf die einzelnen Dörfer aufgeteilt. Ein besonderes Problem war dabei, dass auch auf den Herrschaftsfeldern die Arbeit dann anfiel, wenn die Bauern selbst am meisten Arbeit hatten. Sie mussten während der Ernte oft wochenlang roboten, während ihre eigene Frucht verdarb. Dazu kamen die Bauarbeiten an den Burgen, Schlössern und Meierhöfen:

Die Bauern mussten den Kalk brennen und liefern, ebenso Ziegel und Sand sowie Bauholz fahren. 1651 flehten die Bauern der Herrschaft Güssing Adam Batthyany an, diese Robot zu erleichtern. Er antwortete: " Dass unsere Vorfahren an unserer Burg noch viel zu bauen überließen, was euch viel Arbeit bereitet, das ist so und kann nicht anders sein, aber auch diese Arbeiten gehen mit Gottes Hilfe zu Ende, und ihr werdet dadurch erleichtert werden".

(Zimanyi, Herrschaft Güssing,S.62)

Besonders unangenehm waren die bereits erwähnten "weiten Fuhren". Die Bauern mussten ihre Wagen und Pferde zur Verfügung stellen, wenn die Herrschaft Wein oder Getreide nach Graz, Wien oder Pressburg transportieren wollte. Das Ausmaß der Robot hätte sich nach der Größe einer Ansässigkeit richten müssen. Die Zuteilung in den Dörfern ging aber nicht immer ganz gerecht zu. Dazu ein Verwalter: "...In der Robot des Gnädigen Herrn halten die Richter und Geschworenen der Dörfer keinerlei Ordnung, manchmal muss der mit Viertellehen mehr roboten als der mit halber oder ganzer Ansässigkeit. Der Reichere, der mehr leisten könnte, schickt ein schlimmes Kind, der Arme muss selbst gehen oder einen starken Mann schicken, und wenn manchmal der Arme sich irgend etwas zu Schulden kommen lässt, weiß man gar nicht, wie viel man auf seine Kosten Wein trinken soll".

Natürlich ging es bei der Einhebung der Abgaben nicht immer gerecht zu. Adam Batthyany gab 1643 seinem Verwalter folgende Weisung: "Die Richter (=Bürgermeister) mögen die Steuern eintreiben, aber so, dass sie die Armen nicht zwingen zu flüchten, und sie auch nicht zu Bettlern machen,...denn ich weiß wohl,... dass in solchen Fällen immer die Armen gezwungen werden zu zahlen, die Reichen nur zuschauen und zögern, und das ganze auf Restanz geschrieben wird' ".

(Zimanyi, Herrschaft Güssing,S.61)

Besonders große Empörung löste bei den Untertanen immer wieder die "Weinbeschlagnahme" aus. Hatte die Herrschaft aus Bergrecht, Weinzehent und Eigenweingärten zuwenig Wein, dann mussten die Bauern auf Anweisung des Verwalters ihren eigenen Wein zu einem niedrigen Preis an die Herrschaft verkaufen - und diesen Wein oder den Wein schlechtester Qualität in den Herrschaftswirtshäusern zu überhöhten Preisen zurückkaufen. Die Grundherrschaft zahlte aber meist nicht, sondern zog den Kaufpreis gleich von den ausständigen Geldern ab. "...den beschlagnahmten Wein... geben die armen Leute unter großem Fluchen und Weinen her... Die Leute schwören, wenn Euer Gnaden diesen auch noch wegnehmen lässt, lassen sie ihre Weingärten veröden".

(Zimanyi, Herrschaft Güssing,S.64)

Adam Batthyany versuchte zwar gelegentlich, seine ärmeren Untertanen gegen Übergriffe seiner Verwalter zu schützen, für den Fall aber, dass jemand Widerstand leistete, griff er brutal durch. Trotzdem gab es solchen Widerstand, in der Regel passiven Widerstand. Die geschwächten und ausgebeuteten Untertanen konnten oft einfach nicht zahlen.

Der Verwalter ließ die Dorfrichter jeden Samstag zu sich kommen und verteilte die Robot für die nächste Woche. 1649 etwa berichtete ein Verwalter, dass die Bauern "äußerst ungehorsam" seien. "Ich schimpfte einige male mit den Richtern und dem Schaffer, drohte ihnen mit Schlägen, doch man sieht keine Besserung". Und einige Jahre später berichtet ein Verwalter, dass er mit Arrest und Einquartierung gedroht habe, "doch kümmerten sie sich nicht darum und zahlten nicht ihre Rückstände. Ich weiß keinen anderen Ausweg, als dass Euer Gnaden wieder, wie vergangenes Jahr, die Soldaten auf sie schickt..." Und Adam Batthyany: "...wie ich bemerke, wird es bei diesen hartnäckigen Lehensbauern zur Sitte,... dass sie gutwillig nichts hergeben, aber da Gott die Feste vorbeigehen ließ, müssen wir Reiter hinausschicken, damit diese das Geld eintreiben."

Tobias Groff, einer der Verwalter, berichtet: " Ich weiß keine andere Methode zur Eintreibung des Geldproventus als die, dass ich die Richter arretiere, wenn sie das Geld nicht bringen, sperre ich sie in den Turm, wenn das nicht genügt, schicke ich Walachen und Soldaten auf die Dörfer, wenn diese von den armen Leuten das Geld nicht herauspressen können, so lasse ich die schuldigen Lehensbauern selbst in die Burg bringen, wenn ich es auch so nicht herausbringe, weiß ich nicht, was ein Mensch noch machen könnte, wie ich es auch beim Strafgeld machte, und sie fast eine Woche lang hier herinnen behielt, was auch die Burgvögte wohl wissen".

Alle Zitate nach: Zimanyi, Herrschaft Güssing,S.64 ff.

Söllner - Kleinhäusler - Inwohner

Die Situation all jener Bewohner der Dörfer und Märkte, die nicht der Gruppe der Sessionisten zugezählt wurden, ist aufs engste mit dem Weinbau verbunden. Dabei darf man aber nicht von der heutigen Verbreitung des Weinbaues ausgehen. Im Mittelalter wie in der frühen Neuzeit war der Weinbau viel weiter verbreitet und auch in den Hügelländern Mittel- und Südburgenlandes wurde Weinbau im großen Umfang betrieben. Der Weingartenbesitz aber stand weitgehend außerhalb des feudalen Besitzsystems. Es bestand hier ein direktes Eigentum und damit freie Verfügungsgewalt. Weingärten konnten - bei Entrichtung einer entsprechenden Steuer ("Weingartenbrief", etwa 10 % des Verkaufswertes) frei verkauft und gekauft werden.

Der Wein war ein auf dem Markt gefragtes Produkt, mit Hilfe des Weines konnte "Wohlstand" angehäuft werden. Die Weingärten waren insofern auch wertvoll, als viele Auswärtige (aus den Städten, aus dem benachbarten Niederösterreich, Steiermark) nach Weingartenbesitz im "Ungarischen" strebten. Im Zusammenhang mit dem hohen Arbeitsbedarf - von den Auswärtigen in Geld bezahlt - konnten große Bevölkerungsgruppen in den Dörfern vor allem des Nordburgenlandes vom Weinbau leben, ohne eine eigene bäuerliche Ansässigkeit besitzen zu müssen. Die meisten dieser Menschen sind der Gruppe der im Nordburgenland sehr zahlreichen Söllner oder Kleinhäusler bzw. dann, wenn sie keinen eigenen Hausbesitz hatten, der Gruppe der Inwohner zuzurechnen. Ein Merkmal trifft aber auf alle Söllner, Inwohner, alle Nicht-Sessionisten zu: sie waren relativ mobil, konnten ihren Wohnsitz leicht verlegen. Sehr viele Söllner und Inwohner betrieben ein Handwerk. Die Grenzen zwischen Inwohnern und "behausten" Söllnern sind aber nicht immer eindeutig. Erst im Maria Theresianischen Urbar wurde der Status der Söllner einheitlich definiert, als Bauern, die über keinen Urbarialbesitz verfügen und deren Besitz kleiner ist als eine Achtelsession.

 Man darf die Söllner nicht, wie das gelegentlich geschieht, in Bausch und Bogen der "unterbäuerlichen" Schicht zuordnen. Im Südburgenland war der Anteil der Söllner immer erheblich geringer, stieg aber gegen Ende des 17.Jahrhunderts stark an (Herrschaft Güssing, deutsche Dörfer: 1648: 13,3 %,1666: 11,48 %, 1691: 19,45 %). Dieser Anstieg erklärt sich aber nicht aus dem Ausbau des Weinbaues, also aus der wirtschaftlichen Differenzierung und dem Arbeitskraftbedarf, sondern aus dem Niedergang der bäuerlichen Wirtschaft und der Abdrängung von Hufenbauern in die Gruppe der Söllner.

Zu den Söllnern in der Herrschaft Güssing schreibt V. Zimanyi (S.70):

"Die Söllner bildeten jedoch nur z. T. die ärmste Schichte der Dorfbevölkerung ('Armer Mann, ohne Besitz', 'blinder Bettler', 'arme alte Frau', liest man manchmal in den Urbaren...) Es gab auch viele, welche die schweren Lasten, die an einer Ansässigkeit und an Zugtieren hafteten, durch Übertreten zu den Söllnern abschütteln wollten. Die Verwalter, welche das Leben der Bauern genau kennen, behaupten: ' Es gibt in manchen Dörfern auch Leute, die auf Wucherzinsen Geld leihen und Felder kaufen, selbst aber als Inwohner bei anderen wohnen, dabei auf einer Ansässigkeit dienen könnten und Vieh halten könnten ... Item gibt es auch einige mit Ansässigkeit, die vermögend sind... sie könnten Vieh halten doch tun sie es nicht, ja sie spotten der anderen, indem sie sagen, wenn wir wollten, könnten wir auch Vieh züchten wie ihr, doch wären wir schön dumm, wenn wir uns damit belasten würden.' ".

Vor allem in die Weingärten "flüchteten" viele Söllner. Offenbar konnte man von einem kleinen, eigenen Weingarten besser leben als von einer Ansässigkeit: "In den Weingebirg und in den Wäldern leben manche von alters her nach ihrem freien Willen neben ihrem Weingarten und ihrer Rodung, sich eine Lage und ein Haus schaffend, wie die freien Herren leben wollend... und gehen nicht so auf Robot wie die anderen, wie jene aus der Ortschaft; wo solche gefunden werden, muss man sie ins Dorf liefern, denn würde man ihnen erlauben, dass sie auf solche Orte bauen und dort wohnen, würden die Dörfer dafür entvölkert werden, denn jeder würde sich auf solch einen Ort begeben, um sich dort eine Wohnstätte zu schaffen, wo er in Frieden und ohne jede Dienstleistung wohnen könnte, wo er ohne jeden Schaden wohnen könnte. Man möge auf ihn ein Zins auswerfen, wie der es verdient... da manch einer von diesen Leuten über so viel Grund und Boden verfügt, wie ein Bauer mit halber oder viertel Ansässigkeit". (Zimanyi,Güssing,S.71)

 

 

 

 

 

 

 

 
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