Das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Dorf verfügte über eine mehr oder weniger große Flur (Hotter), die aus Ackerland, Wiesen, Weiden, Wald und Weingärten bestand. Dazu kamen Krautgärten in der Nähe des Dorfes und meist an einem Bach gelegen, wo Kraut, Kohl und Rüben gezogen wurden, die für die Winternahrung besonders wichtig waren, ferner Wurzelgemüse, Knoblauch, Zwiebeln und Salat. Auch die besonders wichtigen Hülsenfrüchte (Bohnen, Erbsen, Linsen), zusammen auch Greiselwerk genannt, wurden dort gezogen. Manchmal gab es eigene, kleine Saatsteige am Bach, wo die Pflanzen herangezogen wurden. Auch Hanf- (Hanif-) Äcker gab es in nahezu jedem Dorf. Die Obstgärten schlossen meist direkt an die Hofparzelle an.
Die zu einem bäuerlichen Hof gehörenden Ackergründe lagen in drei "Feldern", wobei jeder Bauer in jedem "Feld" (Gewann) einen Acker hatte. Die drei Felder wurden in dreijährigem Wechsel mit Sommergetreide und Wintergetreide bestellt und im dritten Jahr brach liegen gelassen, wobei die Brache als Weide diente und auch mit Mist versehen wurde. Diese Drei-Felder- Wirtschaft herrschte bis in das 19. Jahrhundert in den meisten Dörfern vor.
Der zu einem Haus gehörende Hausgrund (Hofgrund, Sessionsgrund) war so bemessen, dass er in der Regel für den Lebensunterhalt einer bäuerlichen Familie ausreichte. Die Größe einer Session (Ansässigkeit) war unterschiedlich, je nach den lokalen Verhältnissen, nach der Bodengüte und der wirtschaftlichen Ausrichtung. "Ganze Sessionen" wie wahrscheinlich zur Ansiedlungszeit gab es aber auch schon im Spätmittelalter kaum mehr, es überwogen die halben und die Viertelsessionen. Der Hofgrund durfte vom Bauern nicht verkauft werden. Er war fest an den Hof gebunden und der Grundherr hatte sozusagen ein Obereigentum. An den Hof waren Abgaben und Arbeitsleistungen (Robot) gebunden. Über den Hofgrund hinaus gab es noch die Möglichkeit, mit Erlaubnis des Grundherrn Wald- oder Weidegrund zu roden. Solche Rodungs- oder Reuttgründe durften auch verkauft werden. Für die Rodungsgründe musste dem Grundherrn ein fixer Betrag oder ein Teil der jährlichen Ernte gegeben werden. Da in vielen Dörfern auch Höfe öde lagen gab es die Möglichkeit, mit Zustimmung des Richters öde Gründe zu nutzen. Dafür muzssten natürlich auch Abgaben geleistet werden. Öde Höfe durften aber keinesfalls abgebrochen werden. Wenn sie nicht neu "bestiftet" werden konnten verfielen sie. Zu den Hofgründen gehörte meist auch eine Wiese und das Recht, die gemeinsame Weide zu nutzen. Die Waldnutzung war ebenfalls gemeinschaftlich. Der Wald diente der Schweineweide (Eichelmast) und es durfte eine bestimmte Menge an Brennholz oder Bauholz entnommen werden. Die Jagd war dem Grundherrn vorbehalten. Die Äcker und Gärten waren von Zäunen umgeben, um Wildschäden zu vermeiden. Die Zäune mussten jedes Jahr bis zum Georgi - Tag (24. April) erneuert oder ausgebessert sein. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkam wurde zur Verantwortung gezogen und hatte für Schäden aufzukommen.
Ein großes Problem und ein Anlass für viele Streitigkeiten war die Viehweide. Das Weiden von Vieh in den Getreidefeldern war natürlich verboten, auch auf den "Anwanden", das heißt auf den Streifen am Ende des Feldes, der für das Wenden von Gespann und Pflug vorgesehen war. Auf dem eigenen Acker durfte geweidet werden, wenn dem Nachbarn aber Schaden entstand, musste dieser ersetzt werden. Wenn jemand die Absicht hatte, einen öden Acker zu bewirtschaften, musste er ein "Wortzeichen" oder einen "Heuwisch" (einen Heubuschen) anbringen. Dann war das Beweiden durch einen anderen verboten.
Fremdes Vieh, das Schaden anrichtete, durfte nicht einfach durch Schläge oder Steinwürfe vertrieben werden. Es musste zum Stadtrichter geführt werden, der den Schaden schätzen ließ. Neben dem Schadenersatz musste auch Strafe bezahlt werden.
Schwer bestraft wurde auch das "Wegackern" von Grund, also das Nichtbeachten der Grundstücksgrenzen, ebenso wie Flurdiebstahl.
Die Viehweide wurde gemeinsam durchgeführt und dafür ein Hirte angestellt. Dieser bekam für seine Dienste die "Schür" (Naturalabgaben). Die Tiere wurden mit Beginn der Weidesaison am Georgitag am Morgen auf den Sammelplatz (den Hauptplatz, Anger) gebracht und vom Hirten in Empfang genommen. Für Schäden, die während der "Halt" entstanden, musste der Hirte haften. Wer sein Vieh nicht mit der Dorfherde austreiben wollte musste dies individuell tun und trotzdem den Hirten bezahlen. Das Vieh den Sommer über im Stall zu halten war verboten. "Gehalten", also zur Weide getrieben wurden nicht nur die Rinder, sondern auch Schweine, Schafe, Ziegen und Gänse.
Die soziale Differenzierung war vor allem im Norden des Landes schärfer ausgeprägt. Dort kann man im 17.Jh. deutlich eine bäuerliche Oberschicht mit beträchtlichem Reichtum, Familien mit mehreren tausend Gulden Vermögen, erkennen. In diesen Gemeinden ist aber auch mit einigen Prozent an "Armen", an besitzlosen Inwohnern, die von Gelegenheitsarbeiten lebten, zu rechnen. Gelegentlich tauchen in den Quellen auch Hinweise auf einzelne Personen und Gruppen auf, die eine Außenseiterrolle spielten, die nicht arbeitswillig waren, die in den Gemeinden zumeist auch nicht geduldet wurden. Im Süden des Landes war in den meisten Dörfern die soziale Schichtung weit weniger ausdifferenziert, dieUnterschiede zwischen den einzelnen Bauern nicht so groß. Zwar findet man ebenfalls Vermögen bis zu einigen hundert Gulden, Bauern und Handwerker, die Geld gegen Zins ausliehen und sich von grundherrschaftlichen Leistungen freikauften, aber der Druck der Herrschaft bewirkte eine zunehmende Vereinheitlichung auf relativ niedrigem Niveau.
Eine wichtige Rolle kam dem Dorfrichter zu. Er wurde im 16. Jahrhundert von der Dorfbevölkerung meist aus einem Dreiervorschlag der Herrschaft gewählt. Ihm zur Seite standen meist zwei Geschworene. Im 17. Jahrhundert änderte sich die Funktion des Dorfrichters erheblich. Schon die Einsetzung wurde der Gemeinde weitgehend entzogen, der Grundherr beanspruchte ein maßgebendes Mitspracherecht. Adam I. Batthyany etwa verbot die freie Dorfrichterwahl bei Strafe von 100 Gulden. Er oder seine Verwalter setzten die Richter ein. Der Dorfrichter wurde immer mehr zum Beauftragten des Grundherrn bzw. seines Verwalters oder Vogtes, er wurde in die Hierarchie der grundherrschaftlichen Verwaltung eingegliedert. Auch in die Rechtsprechung des Richters mischte sich immer mehr das Patrimonialgericht ein. Die gerichtliche Funktion des Dorfrichters wurde also immer unwichtiger, die wirtschaftliche Funktion im Auftrag des Grundherrn trat in den Vordergrund - Zehent- und Steuereinhebung, Organisation der Robotarbeit. In der Forschung nicht eindeutig beantwortet ist die Frage, ob der Richter in der Lage war, die Interessen des Dorfes gegenüber dem Grundherrn zu vertreten. Das Amt war jedenfalls unbeliebt, konnte aber nicht abgelehnt werden. Es kam vor, dass die Richter zwischen Dorf und Herrn gerieten und von der Bevölkerung bedrängt, ja sogar geschlagen wurden, obwohl darauf hohe Strafen standen. Konnte ein Richter die verlangten Leistungen nicht liefern wurde er manchmal eingesperrt, die Dorfbevölkerung von den herrschaftlichen Walachen drangsaliert. Besonders schlimm war die Situation der Dörfer und ihrer Richter, wenn sie im Bereich der türkischen Übergriffe lagen. Auch die Türken verlangten Abgaben und Unterwerfung, was dann von der angestammten Herrschaft als Verrat ausgelegt wurde.
Die Wohnverhältnisse in den Dörfern waren bescheiden, aber besser als in den übrigen Teilen Ungarns. Die aus Stampflehm gebauten, mit Stroh und Schilf gedeckten Häuser bestanden zumeist aus zwei Wohnräumen: der Küche und der Stube, bei Vermögenden gab es noch eine weitere Stube. Beide waren beheizbar. Die Küche war eine Rauchküche mit offenem Herd, der Rauch zog durch eine Öffnung über der Tür oder in der Mauer ab. Decke und Wände waren dementsprechend geschwärzt. Die Stube wurde durch einen gestampften "Kogl" oder durch einen viereckigen, gesetzten Kachelofen beheizt. Dazu kamen Keller, Stall, Scheune, zumindest bei den Lehensbauern. Söllner und Kleinhäusler verfügten über kleine Ställe und Schuppen. Im18.Jh. werden auch kleine Sommerhäuser oder Sommerküchen erwähnt.
"sind die Häuser... sehr armselig und im allgemeinen einfach... Die Bergbewohner bauen Häuser, die aus dem Hausflur, einer Stube und einer Kammer bestehen. Ihre Stuben sind lang und geräumig, jedoch nicht hoch und meistens so dunkel, daß,3-4 kleine Fenster angebracht sind (an den alten Häusern sind noch die Ladenfenster vorhanden, oder hin- und herschiebbare Bretter statt der Fenster), im Hintergrund der Stube außer einer großen Öde nichts zu sehen ist. In so einer Stube gibt es auch einen viereckigen flachen Backofen, vor seiner Öffnung ist der Herd und um ihn gestrichene starke Bänke, auf denen die Kinder männlichen Geschlechtes im Winter zu schlafen pflegen. Im Zimmer wird also gekocht,gebraten, seine Mauern sind daher auch etwas rußig, aber nicht nur, weil sie dort kochen, sondern weil sie statt Kerzen Fackeln brennen. Sie haben keinen Rauchfang, zwischen den zwei vorderen Fenstern gibt es jedoch oben eine kleine Öffnung, durch die der Rauch hinaus kann, auch die Fenster werden meistens geöffnet, bis das Holz im Kachelofen nicht abgebrannt ist. f.)
In so einem Haus wohnen oft drei - vier Familien... doch nur der Hausherr hat das Recht, sein Bett in der Stube zu halten, die anderen schlafen, wo sie eben Platz haben, in der Kammer, im Hausflur, im Stall." (nach Zimányi, Güssing, S.92)
Die Fenster der Bauernhäuser bestanden nur selten und in wohlhabenderen Familien aus Glas. In den meisten Häusern gab es nur ein Bett, das dem Hausherrn und seiner Frau vorbehalten war. Alle anderen Familienmitglieder schliefen auf der Ofenbank, auf Bänken, in den Kammern, in denen auch die Werkzeuge und Vorräte aufbewahrtwurden, oder im Stall, auf Stroh. An Möbeln gab es nur Stellagen und Truhen, der Schrank war als bäuerliches Möbelstück noch unbekannt. In den Truhen oder Säcken wurden die Kleidungsstücke aufbewahrt. Die meisten Haushaltsgeräte waren aus Holz, selbst Teller und Löffel, Schaffe, Tröge, Fässer. Das Gebrauchsgeschirr war aus Ton, größere Gefäße aus Eisen waren bereits teuer und wertvoll. Kupfermörser, Zinnteller, Zinnbecher waren im Südburgenland eher selten, in den Verlassenschaftsver-zeichnissen der reichen Weinbauern am Neusiedler See kommen sie häufig vor, dort besitzt mancher Bauer sogar versilberte Becher. Zum Inventar eines Haushaltes gehörten die vielen bäuerlichen Geräte wie Pflüge, Eggen, Wagen, Hauen, Spaten, Sicheln , Schaufeln, Äxte, Gabeln, Sägen...
Die Kleidung war für den Alltag einfach: Frauen wie Männer trugen leinerne Weißwäsche, Hemd und Bluse, als Unterwäsche, die Männer darüber Hose und Rock aus blauem oder schwarzem Tuch. Rock oder Joppe konnten auch aus Leder sein; dazu eine gefütterte Kappe und Riemenschuhe. Die Frauen trugen Unterrock und Rock, im Sommer aus Leinen, im Winter aus wärmerem Material, Schürze, Schultertuch, dazu Haube oder Kopftuch. Der Großteil der Kleidung bestand also aus Leinen, das selbst hergestellt wurde und von dem immer ein mehr oder weniger großer Vorrat vorhanden war.
Die Ernährung war stark vom jeweiligen Ernteergebnis abhängig. Fleischnahrung war eher selten, Frischfleisch gab es nur zur Zeit der Herbstschlachtungen. Fleischhauer übten ihren Beruf nur in wenigen Orten aus. Neben Schweinen hielten die Bauern auch viel Geflügel. Ein wesentlicher Bestandteil der Nahrung waren Milch und Milchprodukte, doch darf man nicht vergessen, dass die Milchleistung der Kühe eher gering und unregelmäßig war. In den kroatischen Gemeinden war die Viehhaltung bedeutender als in den deutschen Gemeinden. Fische aus den Bächen und aus den herrschaftlichen Fischteichen waren ebenfalls wichtig. Hauptnahrungsmittel war natürlich Brot, als Roggen-, weniger Weizenbrot, auch Gerstengries und Gerstenmehl wurde verwendet, im Notfall wurde sogar der Hafer gemahlen. Zusätzlich, aber nicht weniger wichtig, wurden als Zweitfrucht Hirse und Heiden (Buchweizen) angebaut und als Brei bzw. Sterz gegessen; Kraut und Rüben waren mit Abstand die wichtigsten Gemüsesorten, Gurken,Erbsen, Zwiebel und Melonen werden ebenfalls erwähnt. An Obst standen Äpfel, Birnen, Quitten, Kirschen und Zwetschken zur Verfügung, Äpfel und Zwetschken wurden auch getrocknet und in großen Mengen verkauft; Honig spielte eine wichtige Rolle, vor allem von den kroatischen Bauern wurden oft zahlreiche Bienenvölker gehalten. Salz und Gewürze mussten zugekauft werden. Oft wird in den Quellen "Pfeffer" erwähnt - wahrscheinlich ist damit geriebener Paprika gemeint. Ein wichtiges Nahrungsmittel - und nicht wie heute, ein Genussmittel - war der Wein. Bier wurde in einigen Städten zwar ebenfalls gebraut, wurde aber in weit geringerem Ausmaß getrunken.
Die eine oder andere schlechte Ernte konnte überstanden werden. Schlimm war es, wenn mehrere Missernten aufeinander folgten, womöglich noch in Verbindung mit Seuchen. 1644-46 gab es in der Herrschaft Güssing eine Pestepidemie, der mehrere Missernten folgten. Davon erholten sich die Dörfer viele Jahre lang nicht. Selbst die Zugtiere mussten verkauft werden. Arme Bauern verhungerten, reiche verarmten. Ein Verwalter meldete Adam Batthyany, dass die Bauern nicht zahlen könnten, dass sie "....weinen, wehklagen, Gott als Zeugen rufen, dass sie nicht wüssten, woher, da sie keinen Bissen zu essen hätten....ich habe noch nie solche Zeiten erlebt, wo das Geld so rar gewesen wäre, wie jetzt; denn arm sind die Menschen, nichts haben sie..." (Mai 1648). Im März 1649 schreibt er über den Untertan der Herrschaft: " Zum Pflügen kommt er mit seinem elenden Vieh und seinem Pflug, schneidet zweimal, dreimal die Furche, manchem fällt sein Vieh gleich um, und er selbst ist zu Fuß derart schwach, dass er kaum stehen kann..." Die Bauern essen in diesen Jahren nach der Auskunft des Verwalters mehr Weißdornbeeren, Schlehen und Kornraden als Weizen, Roggen oder Hafer. 1651 wurde in das Urbar eingetragen, dass Untertanen wegen ihrer hohen Verschuldung einfach die Flucht ergriffen, andere versuchten schon damals durch Wanderarbeit ihre Familien am Leben zu erhalten. Noch 1655 war der Viehbestand nur halb so groß wie vor der Hungersnot. Die Lasten, die ihnen die Grundherrschaft aufbürdete, wurden aber immer schlimmer.